AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Werbemafia Werbeagentur Bernhard Schirnhofer, 8224 Kaindorf 311
Die Werbemafia Werbeagentur Bernhard Schirnhofer, 8224 Kaindorf 311
1. Allgemeines
Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens, im folgenden Auftragnehmer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern nicht als Zustimmung.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen bleiben. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht berührt.
Der Auftraggeber haftet für Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2. Angebot, Auftragsdurchführung
2.1 Unser Angebot ist bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.
2.3. Sofern wir nicht einen gesonderten Auftrag zur Erstellung der graphischen Arbeiten vom Auftraggeber erhalten, ist dieser verpflichtet uns 14 Tage vor dem 1. Werbesendetermin eine reproreife Vorlage, bzw. einlesfähige Bewegungsphasen zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, so wird der beabsichtigte 1. Sendetermin als tatsächlicher Beginn der Vertragsdauer nach Ziffer 2.1 unterstellt und der Auftraggeber hat ab diesem Zeitpunkt die zu leistenden monatlichen Zahlungen nach Ziffer 3.2 zu erbringen.
2.4 Wir sind berechtigt, mit der Ausstrahlung oder Anbringung der Werbesendung oder der Plakate und den sonstigen Nebenleistungen Dritte zu beauftragen.
2.5 Der Auftraggeber ist über die Art und Weise der von uns durchzuführenden Werbung unterrichtet.
2.6 Die Einschaltzeit und oder die Platzierung im Programmablauf werden von uns bestimmt.
3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die genannten oder vereinbarten Preise des Auftragnehmers entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation, verstehen sich in EURO, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie der Werbeabgabe.
3.2 Die monatlichen Sendepreise sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Werbesendung zur Zahlung fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno zu verrechnen.
Bei Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Rate Terminverlust ein und es sind alle künftigen Raten sofort fällig, ohne dass es einer Nachfristsetzung oder Mahnung bedarf.
3.2 Nebenleistungen wie Produktionskosten für das Einlesen der graphischen Vorlagen etc. werden dem Auftraggeber nach der jeweils gültigen Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von 2 Monatsraten in Zahlungsverzug, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Werbevertrages berechtigt.
4. Gewährleistung
4.1 Bei Ausfallzeiten, die über 10% der monatlichen Sichtungszeit liegen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, diese Ausfallzeiten durch Mehrsichtungszeit innerhalb der Vertragslaufzeit, oder durch zusätzliche Werbemassnahmen im Rahmen einer entsprechenden, für den Auftraggeber unentgeltlichen, Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10% der monatlichen Sichtungszeit (Reinigung, Wartung, Service) sind von uns auszugleichen. Eine Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag besteht aus diesen Gründen für den Kunden jedoch nicht. Bei der Videowall können Werbespots nur in jener Art gesendet werden, als es die technischen Möglichkeiten der Gestaltung der elektronischen Werbetafel zulassen.
4.2 Wird durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei unseren Vertragspartnern eintreten, die Leistung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat unmöglich oder unzumutbar, so sind wir und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei und die Vertragsdauer verlängert sich um die Dauer der Behinderung.
5. Haftung, Verjährung
5.1 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.
5.2 Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns verjähren sechs Monate nach Leistungserbringung.
6. Freistellung von Ansprüchen Dritter
6.1 Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten Werbesendung oder Plakat geltend machen. Die hierdurch bei uns entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns verjähren sechs Monate nach Leistungserbringung.
7. Kündigung
7.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Tag der ersten Werbesendung für den Auftraggeber.
7.2 Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vertraglich abgeschlossene Laufzeit, wenn nicht 1
Monat vor Ablauf der Vertragsdauer oder Ablauf einer Verlängerung gekündigt wird.
7.3 Das Vertragsverhältnis kann von uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn
a.) der Auftraggeber nach Ziffer 3.5 mit Zahlungen in Höhe von 2 Monatsraten in Zahlungsverzug kommt,
b.) der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, oder über sein Vermögen das Konkurs- oder das gerichtliche Vergleichs- verfahren beantragt ist.
c.) der Auftraggeber einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz 2-maliger schriftlicher Abmahnung nicht
nachkommt,
d.) außergewöhnliche und unverschuldete Umstände im Sinne von Ziffer 4.2 unsere Leistungserbringung auf nicht absehbare
Zeit unmöglich oder unzumutbar machen,
e.) die Anlage mangels Auslastung wirtschaftlich von uns nicht mehr zu betreiben ist.
7.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.5 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages auf Grund Ziffer 7.3 (a-c), oder aus einem sonstigen in der Person des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund, haftet uns der Auftraggeber für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstandenen Schaden. Der Schaden bemisst sich hierbei aus der Summe der noch ausstehenden Zahlungen bis zum nächst möglichen, ordentlichen Kündigungszeitpunkt. Bei Verzug des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Erfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für letztgenannten Fall wird eine Stornogebühr von 33 % der Bruttoauftragssumme vereinbart.
7.6 Bei Kündigungen nach Ziffer 7.3 (d und e) stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu.
7.7 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner zu erfolgen.
8. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Kaindorf, Oktober 2014
Wir unterstützen www.hartz4rechner.info
Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens, im folgenden Auftragnehmer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern nicht als Zustimmung.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen bleiben. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht berührt.
Der Auftraggeber haftet für Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2. Angebot, Auftragsdurchführung
2.1 Unser Angebot ist bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.
2.3. Sofern wir nicht einen gesonderten Auftrag zur Erstellung der graphischen Arbeiten vom Auftraggeber erhalten, ist dieser verpflichtet uns 14 Tage vor dem 1. Werbesendetermin eine reproreife Vorlage, bzw. einlesfähige Bewegungsphasen zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, so wird der beabsichtigte 1. Sendetermin als tatsächlicher Beginn der Vertragsdauer nach Ziffer 2.1 unterstellt und der Auftraggeber hat ab diesem Zeitpunkt die zu leistenden monatlichen Zahlungen nach Ziffer 3.2 zu erbringen.
2.4 Wir sind berechtigt, mit der Ausstrahlung oder Anbringung der Werbesendung oder der Plakate und den sonstigen Nebenleistungen Dritte zu beauftragen.
2.5 Der Auftraggeber ist über die Art und Weise der von uns durchzuführenden Werbung unterrichtet.
2.6 Die Einschaltzeit und oder die Platzierung im Programmablauf werden von uns bestimmt.
3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die genannten oder vereinbarten Preise des Auftragnehmers entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation, verstehen sich in EURO, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie der Werbeabgabe.
3.2 Die monatlichen Sendepreise sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Werbesendung zur Zahlung fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno zu verrechnen.
Bei Teilzahlungen tritt bei Verzug mit einer Rate Terminverlust ein und es sind alle künftigen Raten sofort fällig, ohne dass es einer Nachfristsetzung oder Mahnung bedarf.
3.2 Nebenleistungen wie Produktionskosten für das Einlesen der graphischen Vorlagen etc. werden dem Auftraggeber nach der jeweils gültigen Preisliste gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von 2 Monatsraten in Zahlungsverzug, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Werbevertrages berechtigt.
4. Gewährleistung
4.1 Bei Ausfallzeiten, die über 10% der monatlichen Sichtungszeit liegen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, diese Ausfallzeiten durch Mehrsichtungszeit innerhalb der Vertragslaufzeit, oder durch zusätzliche Werbemassnahmen im Rahmen einer entsprechenden, für den Auftraggeber unentgeltlichen, Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10% der monatlichen Sichtungszeit (Reinigung, Wartung, Service) sind von uns auszugleichen. Eine Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag besteht aus diesen Gründen für den Kunden jedoch nicht. Bei der Videowall können Werbespots nur in jener Art gesendet werden, als es die technischen Möglichkeiten der Gestaltung der elektronischen Werbetafel zulassen.
4.2 Wird durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei unseren Vertragspartnern eintreten, die Leistung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat unmöglich oder unzumutbar, so sind wir und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei und die Vertragsdauer verlängert sich um die Dauer der Behinderung.
5. Haftung, Verjährung
5.1 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen.
5.2 Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns verjähren sechs Monate nach Leistungserbringung.
6. Freistellung von Ansprüchen Dritter
6.1 Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten Werbesendung oder Plakat geltend machen. Die hierdurch bei uns entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns verjähren sechs Monate nach Leistungserbringung.
7. Kündigung
7.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Tag der ersten Werbesendung für den Auftraggeber.
7.2 Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vertraglich abgeschlossene Laufzeit, wenn nicht 1
Monat vor Ablauf der Vertragsdauer oder Ablauf einer Verlängerung gekündigt wird.
7.3 Das Vertragsverhältnis kann von uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn
a.) der Auftraggeber nach Ziffer 3.5 mit Zahlungen in Höhe von 2 Monatsraten in Zahlungsverzug kommt,
b.) der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, oder über sein Vermögen das Konkurs- oder das gerichtliche Vergleichs- verfahren beantragt ist.
c.) der Auftraggeber einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz 2-maliger schriftlicher Abmahnung nicht
nachkommt,
d.) außergewöhnliche und unverschuldete Umstände im Sinne von Ziffer 4.2 unsere Leistungserbringung auf nicht absehbare
Zeit unmöglich oder unzumutbar machen,
e.) die Anlage mangels Auslastung wirtschaftlich von uns nicht mehr zu betreiben ist.
7.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.5 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages auf Grund Ziffer 7.3 (a-c), oder aus einem sonstigen in der Person des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund, haftet uns der Auftraggeber für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstandenen Schaden. Der Schaden bemisst sich hierbei aus der Summe der noch ausstehenden Zahlungen bis zum nächst möglichen, ordentlichen Kündigungszeitpunkt. Bei Verzug des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Erfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für letztgenannten Fall wird eine Stornogebühr von 33 % der Bruttoauftragssumme vereinbart.
7.6 Bei Kündigungen nach Ziffer 7.3 (d und e) stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu.
7.7 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner zu erfolgen.
8. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Kaindorf, Oktober 2014
Wir unterstützen www.hartz4rechner.info